VII SERVICES
7.1 Die Gesellschaft erbringt Services gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot im darin vereinbarten Umfang und zu den darin oder in der Preisliste vereinbarten Preisen. Services werden von Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr sowie am Freitag zwischen 07:30 und 12:00 Uhr erbracht, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien.
7.2 Der Erfüllungsort für Services nach diesem Punkt 7 liegt dort, wo die jeweilige Leistung erbracht wird; im Zweifelsfall das Werk der Gesellschaft.
VIII SOFTWARE
8.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden die Software gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot als Dienstleistung zur Nutzung bereit. Der Kunde sorgt dafür, dass er selbst und die Endnutzer, Web-Anwendungen, mobile Anwendungen und Software gemäss den einschlägigen zusätzlichen Nutzungsbedingungen und/oder EULAs nutzen und gegebenenfalls eine vollständige Sicherungskopie der installierten Software bereithalten wird. Bei Auftreten eines Softwarefehlers sendet der Kunde der Gesellschaft die Alarm- oder Fehlermeldungen und unterstützt die Gesellschaft bei der Aktualisierung oder beim Austausch der im Rahmen des Vertrags verwendeten Software.
8.2 Lizenzen
8.2.1 Stellt die Gesellschaft dem Kunden die Software als Dienstleistung bereit und ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, so räumt die Gesellschaft dem Kunden an der Software für die Dauer des Vertrags und vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühren, ein auf das Gebiet des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen ihrer Funktionalitäten und des von der Gesellschaft bewilligten Verwendungszwecks ein.
8.2.2 Verkauft die Gesellschaft dem Kunden Produkte mit eingebetteter Software und ist im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, so räumt die Gesellschaft dem Kunden an dieser eingebetteten Software vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung allfälliger Lizenzgebühren und des Kaufpreises für die Produkte ein weltweites, nicht ausschliessliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen ihrer Funktionalitäten und in Verbindung mit dem Produkt ein, auf dem sie bei Lieferung vorinstalliert war.
8.3 Dem Kunden ist es untersagt: (i) Software oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, eine solche Beschränkung ist durch anwendbare zwingende Gesetze ausdrücklich eingeschränkt; (ii) Urheberrechtshinweise oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte von der Software zu entfernen, zu verändern oder zu verunstalten; (iii) Software-Developmentkits oder entsprechende Produkte unter Verwendung der Software zu entwickeln oder herzustellen; (iv) Unterlizenzen für die Software zu erteilen oder sie als separate Komponenten ohne die Produkte von Gesellschaft zur Verfügung zu stellen; (v) Handelsvertreter zu ernennen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist; (vi) die Software anderweitig unterzulizenzieren, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen AGB oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gestattet ist; (vii) die Software (oder Teile davon) zu kopieren, zu unterlizenzieren, offenzulegen, neu zu lizenzieren, oder die Software (oder Teile davon) auf eine Art und Weise zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
8.4 Die gesamte von der Gesellschaft im Zusammenhang mit den Produkten, Software und Services bereitgestellte Dokumentation wie Benutzerhandbücher oder Anweisungen, Kataloge, Spezifikationen, Daten, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe oder andere Dokumente oder Informationen, die von der Gesellschaft erhalten oder von der Gesellschaft in beliebiger Form, auch in elektronischer oder gedruckter Form, erstellt wurden („Dokumentation“), bleibt Eigentum der Gesellschaft. Dem Kunden wird keine Dokumentation verkauft, sondern lediglich eine Lizenz zu deren Nutzung für die Dauer des Vertrags eingeräumt. Sofern nicht anders vereinbart, steht das geistige Eigentum an der Dokumentation der Gesellschaft oder einer von der Gesellschaft benannten Person zu. Der Kunde darf die Dokumentation nur gemäss diesen AGB verwenden, veröffentlichen, kopieren oder offenlegen.
8.5 Lizenzgebühren
Für die Nutzung der Software fallen Lizenzgebühren gemäss dem diesen AGB zugrunde liegenden Angebot oder der vereinbarten Preisliste an.
IX GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR PRODUKTE, SOFTWARE UND SERVICES
9.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Produkte, Software und Services nur für die vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit allen Anweisungen zu verwenden, die in den für diese Produkte, Software und Services geltenden Handbüchern, Richtlinien, Garantiebedingungen und allen sonstigen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, oder von Angehörigen des Personals gegeben werden, das die Gesellschaft zur Erfüllung eines Vertrags einsetzt oder als Subunternehmer beauftragt.
9.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang vorzunehmen. Die Gesellschaft kann insbesondere Änderungen an Design, Materialien, Passform und Verarbeitung der Produkte vornehmen oder Arbeitsmethoden, Kommunikationssysteme, Software oder andere Elemente der Services sowie die der Dokumentation ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität des Produkts oder der Services nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Gesellschaft entschädigt in jedem Fall nur ausgewiesene und freigegebenen Auslagen, welche vor der jeweiligen Änderung anfielen und durch die Änderung nutzlos wurden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt die Gesellschaft keine Garantie für die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder die Leistung beziehungsweise das Ergebnis von Produkten, Software und Services.
9.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, keine Arbeiten an Produkten oder Software über die normale Nutzung gemäss den anwendbaren Spezifikationen hinaus durchzuführen (oder durchführen zu lassen). Geschieht dies dennoch, kann die Gesellschaft die Services aussetzen, bis das Gerät oder die Software wieder in den ursprünglichen, vertragskonformen Zustand versetzt wurde. Geschieht dies auf Wunsch des Kunden durch die Gesellschaft, übernimmt die Gesellschaft für diese Arbeit keine Gewähr und stellt die dafür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung. Alle bei Veränderungen an Geräten oder Software entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums, werden hiermit unwiderruflich und entschädigungslos an die Gesellschaft übertragen, auch wenn diese Veränderungen vom oder für den Kunden vorgenommen wurden. Soweit eine Übertragung auf die Gesellschaft ausgeschlossen ist, erhält die Gesellschaft hiermit eine umfassende, räumlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz, die betroffenen Schutzrechte zu nutzen und darüber zu verfügen. In sachlicher Hinsicht umfasst diese Lizenz jede kommerzielle oder unkommerzielle Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit über die Arbeitsergebnisse.
9.4 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass bestimmte Merkmale und Funktionen von Produkten, Software und Services von der Verfügbarkeit und der einwandfreien Bereitstellung der Gesellschaft bezeichneter externer Dienstleistungen wie Energieversorgung, Datenspeicherung, Netzanbindung und Kommunikation abhängen. Auf diese Dienstleistung hat die Gesellschaft keinen Einfluss und übernimmt diesbezüglich daher keine Verantwortung oder Haftung.
9.5 Der Kunde ist für alle Informationen, Aufträge, Anweisungen, Materialien und Tätigkeiten verantwortlich, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte (mit Ausnahme der Unterauftragnehmer der Gesellschaft) im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, Software und Services durch die Gesellschaft zur Verfügung stellen beziehungsweise ausführen. Die Gesellschaft hat das Recht, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Kunden gelieferten Informationen zu verlassen und dies auch in den Fällen, in denen die Gesellschaft Datenerfassungs-, Design- oder Audit-Dienstleistungen erbringt. Auf Anfrage der Gesellschaft stellt der Kunde unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dienstleistungen oder Supportleistungen bereit, die der Kunde kontrolliert und die für eine vertragsgemässe Leistung der Gesellschaft wichtig sind.
9.6 Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von der Gesellschaft angenommenen Bestellung durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Gesellschaft, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, welche die Gesellschaft nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn die Gesellschaft auf Ersuchen des Kunden einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschliesslich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschliesslich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden zustimmt, ersetzt der Kunde der Gesellschaft unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen.
X MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
18.1 Der Kunde darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (ERU) Nr. 833/2014 und von Artikel 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder in Belarus, oder zur Verwendung in der Russischen Föderation oder in Belarus verkaufen, ausführen oder re-exportieren.
18.2 Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz 18.1 nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
18.3 Der Kunde hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Absatz 18.1 vereiteln würden.
18.4 Jeder Verstoß gegen die Absätze 18.1, 18.2 oder 18.3 stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieses Vertrages dar, und der Verkäufer ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) die Kündigung dieses Vertrages;
(ii) den Rücktritt von diesem Vertrag; und
(iii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Gesamtwerts dieses Vertrages oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
18.5 Der Kunde wird den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze 18.1, 18.2 oder 18.3 informieren, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz 18.1 vereiteln könnten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz 18.1, 18.2 und 18.3 zur Verfügung zu stellen.
XIX SCHLUSSBESTIMMUNGEN
19.1 Die Nichtausübung eines Rechts aus diesen Bedingungen bzw. eines Vertrags durch die Gesellschaft bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüchen gegen die Gesellschaft – gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ansprüchen der Gesellschaft aus diesem Vertrag zu verrechnen.
19.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und erfolgen nach den in diesem Vertrag vorgesehenen Verfahren (siehe Art. 1.3 AGB). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Bestimmung.
19.4 Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden sollte, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäss auch für die allfällige Lückenfüllung im Rahmen dieser Bedingungen oder des Vertrags.
19.5 Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag, dem Angebot oder einem Anhangs dazu und den vorliegenden AGB , geht der Vertrag den Bestimmungen eines Angebots oder eines Anhangs dazu und deren Bestimmungen diesen AGB vor..
19.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, ohne die Zustimmung des Kunden zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder des Vertrags Subunternehmer und sonstiger Dritter beizuziehen bzw. sich von Dritten vertreten zu lassen. Die Gesellschaft gewährleistet die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion der von der Gesellschaft gestellten (eingesetzten und beigezogenen) Personen.
19.7 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, allen seinen Kunden und/oder Endnutzer von Produkten oder Services alle einschlägigen Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und aus diesen AGB zur vollständigen Entlastung der Gesellschaft zu überbinden und die Bedingungen, die der Kunde mit seinen Kunden oder Endnutzern vereinbart, mit dem Vertrag und diesen AGB abzustimmen. Bei einem Verstoss gegen diese Regelung wird der Kunde die Gesellschaft, die verbundenen Unternehmen und ihre vertretungsbefugten Organe, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschliesslich Verfahrenskosten) und Auslagen schad- und klaglos zu halten.
19.8 Auf die vorliegenden AGB und alle Angebote und Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
19.9 Für sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschliesslich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit sowie seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschliessliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts am Sitz der Gesellschaft, vereinbart.